Der Notfalldienst sichert die tierärztliche Versorgung von NOTFÄLLEN, die außerhalb der üblichen Sprechzeiten von Tierarztpraxen eintreten:
In Nachtstunden (von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr), an Wochenenden (von freitags 18:00 Uhr bis
montags 8:00 Uhr) und an Feiertagen (ganztägig) halten sich die eingeteilten Tierarztpraxen für eine evtl. Notfallversorgung Ihres Kleintieres dienstbereit. Üblicherweise erfolgen im Notfalldienst für Kleintiere keine Hausbesuche.
Auch außerhalb unserer regulären Sprechzeiten ist die tierärztliche Versorgung gesichert.
Bei einem Notfall ist zu befürchten, dass das Tier ohne sofortige tierärztliche Hilfe starke Schmerzen und/oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden evtl. bis zum Tod erleidet. Auch wenn Sie verständlicherweise besorgt sind, wenn Ihr Tier beunruhigende Symptome zeigt, überlegen und prüfen Sie bitte gut, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt oder ob der (dringende) Tierarztbesuch zumindest bis zur nächsten Sprechstunde warten kann.
Der Notfalldienst muss für echte Notfälle reserviert sein – für diese kann es tragisch ausgehen, wenn sie (z. B. aufgrund von anderen harmlosen Anliegen) nicht oder nicht rechtzeitig
versorgt werden können.
Bitte rufen Sie im Notfall vorab an, um Wartezeiten zu verkürzen und die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Im Notfalldienst werden Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt. Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Die anschließende Weiterbehandlung erfolgt am nächsten Werktag üblicherweise in der Haustierarztpraxis.
Über die Stabilisierung des Patienten hinaus werden während des Notfalldienstes keine umfangreichen Untersuchungen durchgeführt oder aufwändige, spezielle Diagnosen gestellt, sofern sie nicht für die Stabilisierung des Patienten notwendig sind.
Routinebehandlungen, Impfungen, Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, gehören nicht in den Notfalldienst.
Die Inanspruchnahme von Leistungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten ist nicht nur bei ärztlichen Dienstleistungen mit erhöhten Kosten verbunden. Die Gebührenhöhe regelt die gültige Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Sie müssen im Notfalldienst mit den doppelten bis vierfachen Kosten rechnen, die Sie sonst von Praxisbesuchen während der normalen Dienstzeiten gewohnt sind. Zusätzlich fällt eine Notdienstpauschale in Höhe von 50,00 € (netto) an.
Da Sie üblicherweise in der Praxis, die den Notfalldienst anbietet, nicht als Kunde bekannt sind, müssen Sie sich darauf einstellen, die Behandlung vor Ort in bar oder mit der EC-Karte zu begleichen. Notfallbehandlungen auf Rechnung sind unüblich.